Sicherheit

Notfallnummern:

Sanität 144

Polizei 117

Feuerwehr 118

Der Ruderclub Baden empfiehlt die Rettungsweste SECUMAR VIVO 100.

Richtpreis ca. Fr. 120.-

Merkblatt zu Schwimmwesten und zu Nutzungspflichten. Empfehlungen zur Beschaffung von Schwimmwesten.

Die für Mitglieder des RCB wichtigsten Grundlagen zur Sicherheit beim Rudern sind in der Ruderordnung festgehalten. Die wichtigsten Elemente sind:

  • Auf der Limmat gilt für Ruderer „Rechtsverkehr“. Das mittlere Drittel der befahrbaren Flussbreite ist für Überholmanöver freizuhalten.
  • Langsame und stehende Ruderboote machen den schnelleren Booten Platz und warnen sie bei Gefahr. Überholt wird backbordseitig. Das langsamere Boot weicht wenn möglich nach Steuerbord aus.
  • Das Wenden auf dem Wasser erfolgt flussabwärts von Brücken. Das wendende Boot stellt sicher, dass keine anderen Fahrzeugen dabei behindert werden.
  • Gemäss Binnenschifffahrtsverordnung muss auf Flüssen generell und auf Seen ab 300 m Distanz vom Ufer eine Schwimmhilfe mitgeführt werden. Jedes Mitglied trägt hiefür selbst die Verantwortung. Zusätzlichen Anweisungen der Trainer ist Folge zu leisten.

Vorschriften bei Hochwasser und anderen Gefahren

Gemäss Ruderordnung RCB besteht Ruderverbot bei Hochwasser (Gefahrenstufe 2, Baden Uferpromenade Abfluss mehr als 350m3/s). Es darf nur bis zur Eisenbahnbrücke bei Kilometer 3 gerudert werden, wenn die Abflussmenge zwischen 300m3/s und 350m3/s liegt. Das Rudern ist darüber hinaus verboten, wenn die Sicherheit nicht gewährleistet ist. Dies ist unter Anderem bei grossen Mengen Schwemmholz, Sturm, Gewitter und Eis auf dem Wasser der Fall.

Link Limmatwasserstand

Link Ruderordnung RCB unter Clubinterna